Für das Naherholungsgebiet Gretlmühle muss ab sofort ein Grillverbot ausgesprochen werden.
Bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände, also auch auf dem Grillplatz, verboten. Durch das warme, niederschlagsarme Wetter der vergangenen Wochen sind Wiesen und Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Waldbrandgefahr besteht. Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Die Aufhebung des Grillverbots wird über die Medien bekannt gegeben.